FOS – Fachoberschule

Fahrplan an die FOSBOS

* Etwa 2/3 der FOSBOS-Schüler kommen aus der Realschule
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Allgemeine Informationen

Ziel der Fachoberschule ist es, Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Schulabschluss innerhalb von zwei Schuljahren (den Jahrgangsstufen 11 und 12) zur Fachhochschulreife zu führen, die zum Studium an Fachhochschulen berechtigt. Optional gibt es noch die Möglichkeit, nach einem weiteren Schuljahr die fachgebundene bzw. die allgemeine Hochschulreife zu erreichen.

Die Fachoberschule vermittelt eine allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Bildung. Die fachpraktische Ausbildung umfasst die Hälfte der Unterrichtszeit in der Jahrgangsstufe 11.

Mögliche Ausbildungsrichtungen an der FOS in Weilheim

Wirtschaft und Verwaltung

Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie

Aufnahmebedingungen

Die Aufnahme in die Fachoberschule ist nur in die Jahrgangsstufe 11 oder die Vorklasse möglich. Voraussetzung ist der mittlere Schulabschluss und die Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule.

Der mittlere Schulabschluss wird in der Regel nachgewiesen

  • durch das Abschlusszeugnis einer Realschule,
  • durch die Oberstufenreife eines Gymnasiums,
  • durch das Abschlusszeugnis einer Wirtschaftsschule,
  • durch den erfolgreichen Besuch der Mittleren-Reife-Klasse einer bayerischen Mittelschule.

Die Eignung ist gegeben bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis des mittleren Schulabschlusses, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf. Wird dieser Durchschnitt nicht erreicht, ist eine Aufnahmeprüfung nicht möglich.

Für die Schüler mit dem Zeugnis der Oberstufenreife eines Gymnasiums gilt diese Notengrenze nicht.

Wenn das für die Aufnahme vorgelegte Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note aufweist, ist zum Nachweis der Eignung eine Eignungsprüfung in allen drei Fächern nötig.

Die endgültige Aufnahme in die Fachoberschule ist abhängig vom Bestehen der Probezeit, die bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres dauert.

Die Fachoberschule vermittelt eine allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Bildung. Die fachpraktische Ausbildung umfasst die Hälfte der Unterrichtszeit in der Jahrgangsstufe 11.

Probezeit- Regelung

Wann ist die Probezeit bestanden?

  • … wenn in allen Fächern mindestens 4 Punkte erzielt wurden.
  • … wenn in einem Fach 1-3 Punkte erzielt wurden, in allen anderen aber mindestens 4 Punkte und wenn in Summe aller Punktzahlen mind. das 5-fache der Anzahl der Fächer beträgt.
  • … wenn in zwei Fächern 1-3 Punkte oder in einem Fach 0 Punkte erzielt wurden, in allen anderen aber mindestens 4 Punkte und wenn in Summe aller Punktzahlen mind. das 6- fache der Anzahl der Fächer beträgt.
  • … wenn in Jahrgangsstufe 11 die Leistungen in der FpA mindestens 4 Punkte betragen.

Wann endet die Probezeit?

  • In der Jahrgangsstufe 11 der FOS endet die Probezeit am Zwischenzeugnis-Termin.
  • In der Vorklasse der FOS sowie bei Wiedereintritt/Unterbrechung des Schulbesuchs endet die Probezeit am 15. Dezember.

Wer hat keine Probezeit?

Die Probezeit in der FOS 11 entfällt bei denjenigen, die unmittelbar vor der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 in einem Vorkurs oder einer Vorklasse in keinem Pflichtfach eine schlechtere Jahresnote als 3 erzielt haben. Die Probezeit an der FOS erstreckt sich dann nur auf die fachpraktische Ausbildung.

Mögliche Abschlüsse an der FOS in Weilheim

Fachhochschulreife 

nach der 12. Klasse

Am Ende der 12. Klasse steht das Fachabitur. Nach bestandener Prüfung haben Sie die Fachhochschulreife erworben. Sie berechtigt zum Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) in einem beliebigen Studiengang.

Sie wird in ganz Deutschland anerkannt.

Fachgebundene
Hochschulreife

nach der 13. Klasse

Am Ende der 13. Klasse steht die Prüfung zur fachgebundenen Hochschulreife. Sie berechtigt zum Studium an allen Universitäten in ganz Deutschland. Ihr Studiengang muss allerdings Ihrer besuchten Ausbildungsrichtung inhaltlich entsprechen, d.h. er muss für Ihre Ausbildungsrichtung zugelassen sein.

Die Zuordnung der Ausbildungsrichtung zu Studiengängen finden Sie hier:
km.bayern.de

Allgemeine
Hochschulreife

nach der 13. Klasse

Können Sie am Ende der 13. Klasse ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweisen, erhalten Sie nach bestandener Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife. Sie berechtigt zum Studium an allen Universitäten in ganz Deutschland in einem beliebigen Studiengang.