Spanisch

Informationen zum Wahlpflichtfach Spanisch

für alle Ausbildungsrichtungen; einbringungsfähig


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“Hola guapo, me gustas mucho. ¿Quieres tomar algo en un bar?”

Falls Sie bei diesem Satz nicht verstanden haben sollten, dass Sie eine spanischsprachige Person attraktiv und sympathisch findet und gerade auf ein Bier einlädt, dann sollten Sie schleunigst Ihre Sprachkenntnisse aufbessern!

Zu Ihrem großen Glück haben Sie die Möglichkeit, die spanische Sprache bei uns an der FOSBOS kompetent und professionell zu lernen. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Ihnen das Fach Spanisch an unserer Schule etwas näher zu bringen und hier eventuell bereits Fragen zu beantworten, die Sie haben oder noch haben werden.

Spanisch wird von knapp 500 Millionen Menschen weltweit als Muttersprache gesprochen und liegt damit nach Chinesisch auf Platz 2 der Sprachen mit den meisten Muttersprachlern – noch vor Englisch! Nach Englisch ist sie die am meisten gesprochene Sprache der Welt und außerdem Amtssprache in mehr als 20 Ländern dieser Erde. Mit Spanien, dem Mutter- und Ursprungsland des Spanischen, haben Sie die Sprache in Verbindung mit attraktiven Urlaubszielen praktisch direkt vor der Nase.

Jeder, der möchte! Grundsätzlich ist Spanisch als Wahlpflichtfach ab der 12. Klasse für die Jahrgangsstufen 12 und 13 wählbar. Viele Schüler nehmen Spanisch, um in eine weitere Sprache hineinzuschnuppern und aus reinem Interesse. Andere möchten die Spanischkurse nutzen, um damit die zweite Fremdsprache für die Allgemeine Hochschulreife abzugelten. Übrigens: Sollten Sie Spanisch bei uns lernen, haben Sie auch die Möglichkeit, beim Austauschprogramm mit Barcelona teilzunehmen.

Ja. Falls Sie aufgrund z.B. Ihrer Studiums- oder Berufsplanung die Allgemeine Hochschulreife anstreben und Ihnen die zweite Fremdsprache noch fehlt, können bzw. sollten Sie das Wahlpflichtfach Spanisch in der 12. und 13. Klasse belegen. Wichtig: Sie können nicht in der 13. Klasse „einsteigen“, sondern müssen das Wahlpflichtfach bereits in der 12. Jahrgangsstufe belegt haben.

Wichtig für Ihren Schulabschluss ist dann die 13. Klasse: Sie erhalten ein Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife von uns, wenn Sie im Fach Spanisch

1) im Halbjahr 13/2 mindestens 4 Notenpunkte erreichen, UND

2) der Schnitt aus den Halbjahren 13/1 und 13/2 ebenfalls mindestens 4 Notenpunkte erreicht.

Eine separate Abschlussprüfung im Spanischen gibt es nicht.

Um das Sprachniveau B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen zu erreichen, ist Spanisch das einzige Wahlpflichtfach, dass vier Wochenstunden unterrichtet wird und in dem auch Schulaufgaben geschrieben werden. Da Sie in zwei Jahren einen Stoff lernen werden, der an Realschule und Gymnasium vier Jahre in Anspruch nimmt, ist die Progression des Lehrplans recht steil. Hier in Weilheim benutzen wir folgende Lehrbücher:

1) 12. Klasse: ¡Adelante! nivel elemental

2) 13. Klasse: ¡Adelante! nivel intermedio

Grundsätzlich beginnen wir bei null, d.h. Sie müssen keinerlei Vorkenntnisse in der spanischen Sprache mitbringen. Thematisch sind die Bücher an der Realität erwachsener Menschen ausgerichtet; Sie lernen z.B.

– sich selbst vorzustellen, einfache Informationen über sich selbst zu geben,

– wie Sie in Spanien eine Wohnung suchen, sich für ein Vorstellungsgespräch vorbereiten,

– einfache Werkzeug zum Einkaufen und zum Bestellen im Restaurant,

– zur spanischen und lateinamerikanischen Geschichte (z.B. das Reich der Inka, Migration, …) u.v.m.

Alle diese Themen werden an für die Schüler aufbereiteten Texten erarbeitet, im Fokus liegen natürlich die Hauptkompetenz Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen.

Ja. Grundsätzlich haben Sie drei Möglichkeiten, die zweite Fremdsprache für die Allgemeine Hochschulreife nachzuweisen.

1) Wahlpflichtunterricht an der FOS/BOS (siehe 3)

2) Ergänzungsprüfung:

Die Ergänzungsprüfung kann in Französisch, Italienisch, Latein, Russisch oder Spanisch abgelegt werden und bietet sich für diejenigen an, die eine der genannten Sprachen bereits gut beherrschen (als Muttersprache oder nach einem längeren Aufenthalt im Ausland), den Wahlpflichtunterricht in der Jahrgangsstufe 13 nicht bestanden haben, oder keine anderen Nachweismöglichkeiten für die zweite Fremdsprache vorlegen können. Die Prüfung kann frühestens im Jahr des Besuchs der 13. Klasse abgelegt werden, eine zeitliche Begrenzung für das Ablegen der Prüfung nach dem Abitur gibt es aber nicht. Die Ergänzungsprüfung wird zentral auf dem Niveau B1 gestellt und umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil mit der Gewichtung 2:1. Die Prüfungen finden rund um die regulären Abiturprüfungen statt (schriftliche Prüfung im Mai, mündliche im Juni/Juli).

Die benötigten Kenntnisse müssen selbstständig erworben werden; für Nicht-Muttersprachler ist ein Sprachaufenthalt sinnvoll. Die Anmeldung für die Ergänzungsprüfung erfolgt über das Sekretariat der besuchten Schule bis spätestens 1. März des jeweiligen Schuljahres.

3) Kenntnisse aus vorherigen Schulbesuchen:

Wenn Sie eine zweite Fremdsprache in der Realschule in mindestens vier Jahren versetzungserheblichen Unterrichts mit mindestens Note 4 abgelegt haben.

Selbst wenn eine der Alternativen für Sie in Frage kommt, können Sie natürlich trotzdem am Spanischunterricht teilnehmen, wenn Sie Grundkenntnisse lernen möchten! ¡A nosotros nos daría mucha alegría y le damos los bienvenidos! 😊

Weiterführende Informationen